SICHTSCHUTZ IM GARTEN AUFSTELLEN: DIESE REGELN MüSSEN SIE UNBEDINGT BEACHTEN

Gemeinde-Vorschriften

Sichtschutz im Garten aufstellen: Diese Regeln müssen Sie unbedingt beachten

Für viele Menschen ist ein Sichtschutz im eigenen Garten unerlässlich. Doch dabei ist längst nicht alles erlaubt, es gibt Regeln zu beachten.

Privatsphäre ist ein wertvolles Gut. Das gilt besonders für die heimischen vier Wände. Darum ist es kaum verwunderlich, dass viele Menschen am Rand ihres Gartens gerne einen Sichtschutz errichten, um geschützt zu sein vor ungewünschten Blicken der Nachbarn oder Passanten. Wer einmal durch den Baumarkt schlendert, merkt schnell: Varianten für einen Sichtschutz gibt es viele. Einfach den nächstbesten kaufen, ist dennoch eine schlechte Idee. Es gibt nämlich mehrere Faktoren zu beachten – genauso wie beim Sichtschutz auf dem Balkon.

Sichtschutz: Anruf beim Bauamt sorgt für Klarheit bei Höhenregelung

Bevor Sie intensiv mit der Planung beginnen, sollten Sie den Hörer in die Hand nehmen und sich am Telefon von Ihrem zuständigen Bauamt über die Regelungen der Gemeinde aufklären lassen, erklärt Mein-schoener-garten.de. Denn in den unterschiedlichen Gemeinden gelten verschiedene Regelungen, was die Höhe des Sichtschutzes angeht. Um Streit mit Ihren Nachbarn direkt vorzubeugen, empfiehlt es sich, auch diese in Ihre Pläne einzuweihen. Das könnte mögliche Zweifel oder Missverständnisse frühzeitig ausräumen.

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Auch was die Grenzabstände angeht, gilt es zunächst einmal die Gemeinderegelungen einzuhalten. Zumeist gilt, dass ein Sichtschutz stets mit einem Meter Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet werden muss. Platz sparen können sich besonders Nachbarn, die gut miteinander auskommen. Denn die beiden Grundstücksbesitzer können sich auch darauf einigen, den Sichtschutz direkt auf der Grenze aufzuziehen. Das bedeutet, dass sich die Nachbarn zusammen um Kosten und Pflege kümmern. Keine der beiden Parteien darf in einem solchen Fall einen zusätzlichen Sichtschutz hochziehen. Soll der Zaun verändert oder abgerissen werden, bedarf es die Zustimmung beider Nachbarn.

In einigen Gemeinden sind bestimmte Materialien als Sichtschutz unzulässig – auch das sollten Sie bereits in einem frühzeitigen Gespräch abklären. Bevor Sie sich für einen Sichtschutz entscheiden, ist es zudem ratsam, den finanziellen Aspekt zu bedenken. So sind Metallgitter und Kunststoffzäune zwar recht pflegeleicht, kosten jedoch relativ viel. Preiswerter sind hingegen natürliche Materialien wie Holz. Allerdings erfordert ein Holzzaun regelmäßige Pflege und mit der Zeit müssen immer wieder Teile ersetzt werden, warnt Mein-schoener-garten.de.

Hecken als Sichtschutz: Rechtliche Lage komplexer

Und wie sieht es mit Hecken, die Sie nur zwischen Oktober und Februar schneiden dürfen, als Sichtschutz aus? Zunächst ist festzuhalten: Auch hier gilt wieder das Nachbarrecht des Bundeslands beziehungsweise der Gemeinde. Wachsen Äste auf das Nachbargrundstück und verursachen, beispielsweise durch einen Sturm, dort einen Sachschaden, werden Sie dafür belangt. Deshalb sind Sie dafür verantwortlich, frühzeitig zu handeln und die betroffenen Heckenteile zu entfernen, erklärt Pina-design.de. Besitzt Ihr Nachbar allerdings die Hecke und ein Ast hängt bei Ihnen auf das Grundstück, dürfen Sie diesen auch nicht einfach so entfernen, da es sonst als Sachbeschädigung geahndet werden kann. Zunächst müssen Sie Ihrem Nachbarn eine Frist setzen, den jeweiligen Ast zu entfernen. Verstreicht diese ungenutzt, dürfen Sie selbst eingreifen.

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